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Handydaten mißbräuchlich verwendet?

Geschrieben von Joachim Hauber und Dr. Bruno Hettenbach   
Sunday, 11. September 2011

Nach Ansicht des sächsischen Datenschutzbeauftragten haben sich Polizei und
Justiz bei der massenhaften Erhebung und Auswertung von Handydaten nicht an
Recht und Gesetz gehalten. Grund hierfür sei die Gross-Demo im Februar dieses
Jahres in Dresden gewesen. "Es wurde mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben
verstoßen", sagte Datenschützer Andreas Schurig am 8. September 2011 zu den
Ermittlungen gegen Gewalttäter bei einer Anti-Neonazi-Demonstration im Februar
in Dresden. Sein Vorwurf: Es wurden de facto Daten unzulässig auf Vorrat
gesammelt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wehrte sich umgehend. Es sei nicht Aufgabe des
Datenschutzbeauftragten, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu
überprüfen, sagte Sprecher Lorenz Haase der Nachrichtenagentur dpa. Das
Innenministerium kündigte eine sorgfältige Prüfung von Schurigs Bericht an. Es
machte aber zugleich deutlich, dass es gegenteilige Auffassungen gebe: In der
kommenden Woche solle dazu ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers
Ulrich Battis vorgestellt werden.

Die Abfrage der Daten bei den Mobilfunkbetreibern - mehr als eine Million
Datensätze kamen zusammen - sei unverhältnismäßig und die Begründung dafür
unzureichend gewesen, monierte Schurig. Das Landeskriminalamt (LKA) habe kein
erkennbares Konzept zur Auswertung der Daten gehabt, stellte er in seinem
Prüfbericht für den Landtag fest. Zudem hätten nicht nötige Daten längst
gelöscht und davon Betroffene benachrichtigt werden müssen, sagte Schurig und
verwies auf die Gesetzeslage. Er stützte damit die Argumentation anderer
Kritiker, die nach Bekanntwerden der Handy-Datenaffäre im Sommer schwere
Vorwürfe gegen die Behörden erhoben hatten.

Hintergrund der Datenabfrage und -auswertung sind noch immer laufende
Ermittlungen gegen Gewalttäter am Rande einer Demonstration am 19. Februar
sowie gegen eine kriminelle Vereinigung aus dem linken Spektrum. Einmal wurden
auf Anregung einer Sonderkommission der Dresdner Polizei Abfragen angeordnet,
die mehrere Zeiträume von zusammen etwa neun Stunden und 14 Orte in der
Dresdner Südvorstadt umfassten. Die Südvorstadt war das Zentrum der
gewalttätigen Ausschreitungen. Zudem erhob das LKA bei seinen Ermittlungen
gegen eine kriminelle Vereinigung Daten an drei Februartagen, einmal über 48
Stunden, einmal zwölf Stunden lang.

Die Affäre hatte bereits Konsequenzen: Weil er seine Vorgesetzen unzureichend
über das Ausmaß informiert hatte, musste Dresdens Polizeipräsident Dieter
Hanitsch im Sommer seinen Hut nehmen. Sachsen hatte zudem kürzlich eine
Bundesratsinitiative vorgestellt, um die Bedingungen für Datenabfragen in der
Strafprozessordnung klarer zu formulieren.

   


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