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FFL0EV > DARC     19.12.24 14:03l 50 Lines 2096 Bytes #5 (7) @ BCMNET
BID : JYCFFLB0X_1A
Read: IN1BKM
Subj: Duldungsregelungen für Klasse E und Klasse A
Path: NB1BKM<FFLB0X
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Bundesnetzagentur
Duldungsregelungen für Klasse E auf 6 m und Klasse A auf 4 m verlängert

Im am 18.12. veröffentlichten Amtsblatt 2024-24 informiert die Bundes-
netzagentur (BNetzA) darüber, dass die für das laufende Jahr geltende 
Duldungsregelung für 4 m bis zum 31.12.2025 verlängert wird. Inhaber der 
Lizenzklasse A dürfen also auch im kommenden Jahr die Ausbreitungsphänomene 
dieses interessanten Bandes nutzen. Besonders erfreulich ist allerdings, 
dass auch die Klasse E ab dem 1.1.2025 nun wieder im 6-m-Band funken darf.

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Amateurfunkverordnung am 24.6. dieses 
Jahres war deren Duldungsregelung ausgelaufen. äUnsere vielen Gespräche beim 
Ministerium und der BNetzA haben also Erfolg gehabt, und neben der Klasse A 
darf nun auch die Klasse E wieder dieses Band an der Grenze zwischen Kurz- 
und Ultrakurzwelle aktiv nutzen“, freut sich Christian Entsfellner, DL3MBG. 
Diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Runder Tisch Amateur-
funk (RTA), BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanage-
ment des DARC hat sich erneut bewährt.
 
Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse E 
mit maximal 100 W PEP senden, nur horizontale Polarisation ist erlaubt. Im 
Rest des Bandes sind maximal 25 W PEP zulässig.

Im 4-m-Band ist ausschließlich für Inhaber der A-Lizenz Funkbetrieb im 
Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz zulässig. Die max. Sendeleistung beträgt 
25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
 
Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html 

heruntergeladen werden.

Darüber informieren 
Christian Entsfellner, DL3MBG, Vorsitzender DARC e.V./RTA-Vorsitzender und 
Bernd J. Mischlewski, DF2ZC, Referent Frequenzmanagement.

--

Quelle: https://www.darc.de/home/

 * Mit freundlicher Genehmigung vom DARC e.V. ins Packet Radio übernommen *

Funkfreunde Landshut e.V.
www.funkfreundelandshut.de

 


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