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EFER18 > INFO     06.08.13 21:29l 62 Lines 2667 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Vertriebsverbot fuer "Maas DX-5000" abgewendet
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01.08.2013

Vertriebsverbot fuer "Maas DX-5000" abgewendet

Ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angestrebtes Vertriebsverbot fuer das
beliebte 10-Meter-Amateurfunkgeraet "Maas DX-5000 V4" ist durch Mitwirkung des
auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Michael Riedel
abgewendet worden.

Wie Rechtsanwalt Riedel auf seiner Homepage berichtet, hatte die BNetzA im
vergangenen Jahr gegenueber dem deutschen Importeur des "DX-5000", der Firma
Maas Elektronik, ein Vertriebsverbot fuer das Geraet verfuegt. Die Behoerde
begruendete das Verbot damit, dass das "DX-5000" angeblich die Grenzwerte fuer
Nebenaussendungen ueberschreitet und dem Geraet keine
EU-Konformitaetsbescheinigung beiliegt.

Nachdem die Firma Maas Elektronik gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte
und aufschiebende Wirkung beantragte, wurde das Vertriebsverbot wieder
aufgehoben.

Kurz darauf forderte die BNetzA jedoch Gebuehren fuer Pruefung und Messungen an
einem ihr uebersandten Mustergeraet und erteilte erneut ein Vertriebsverbot
fuer das Geraet. Die Firma Maas Elektronik erhob daraufhin Klage beim
Verwaltungsgericht Koeln. Maas bestritt die Messungen und das Messverfahren der
BNetzA und erklaerte, dass das "DX-5000" die gesetzlichen Vorschriften
einhaelt. Außerdem wuerde jedem Geraet die erforderliche
Konformitaetsbescheinigung beigelegt.

Das Verwaltungsgericht Koeln ordnete hinsichtlich des Vertriebsverbots die
"aufschiebende Wirkung" an; das Geraet durfte also vorerst weiter vertrieben
werden. Das Gericht befand, dass keine Gefahr vorliegt, die ein sofortiges
Einschreiten erforderlich gemacht haette. Ausserdem sei das Vertriebsverbot
unverhaeltnismaessig.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koeln erhob die BNetzA
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das
Oberverwaltungsgericht bestaetigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Daraufhin nahm die BNetzA das Vertriebsverbot und den Gebuehrenbescheid zurueck
und das Verwaltungsgericht stellte die Verfahren ein.

Der vollstaendige Wortlaut der Meldung von Rechtsanwalt Riedel sowie weitere
Meldungen zum Telekommunikationsrecht koennen im Internet unter
http://lawfactory.de/News.html eingesehen werden.

- wolf -

 

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