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HF1BKM > MEINUNG  11.12.11 22:26l 288 Lines 16661 Bytes #999 (999) @ DL
BID : BLCNB1BKM_07
Read: HF1BKM IN1BKM RN1NMB DAF999
Subj: AGZ-Interpretation von 77/2011
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Die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst berichtet in ihrer Ausgabe
385/2011 vom 11.12.2011 unter anderem folgendes:

Der Funkamateur Dr. Ralf P. Schorn / DC5JQ schreibt bei der AGZ
>NEUE CB-FUNK-VERFÜGUNG: CHANCEN UND RISIKEN
>
>(rps) Am vergangenen Mittwoch, dem 7. Dezember hat die Bundesnetzagentur in
>ihrem Amtsblatt den CEPT-Beschluss betreffend 12 Watt SSB im CB-Funk national
>umgesetzt. Sie finden die Allgemeinzuteilung der betreffenden Frequenzen in
>Amtsblatt Nr. 23 in Verfügung 77/2011.

>Wie fast immer im Leben gibt es auch hier Licht und Schatten bzw. Chancen und
>Risiken. Positiv ist, dass ab sofort auf allen 80 Kanälen in der Sendeart SSB
>eine effektive Strahlungsleistung von 12 Watt PEP benutzt werden darf. Bei AM
>wird die bisher regulierte Trägerleistung von 0,5 Watt ersetzt durch 4 Watt
>ERP für das gesamte modulierte Signal, was in etwa dasselbe ist. Bei FM
>bleibt es bei 4 Watt ERP, alles also bezogen auf einen Halbwellendipol. Bei
>den rein nationalen Kanälen 41 bis 80 sind wie bisher Sperrgebiete entlang
>der Staatsgrenze zu beachten, da diese Frequenzen im Ausland oftmals anderen
>Funkdiensten zugewiesen sind. Damit rutscht der CB-Funk ein ganzes Stück
>näher an den Amateurfunkdienst – und zwar gerade jetzt, wo der
>Sonnenfleckenzyklus oberhalb von 25 MHz so richtig die Post abgehen lässt.
>
>Zum Negativen. In vertikaler Polarisation dürfen nun überhaupt keine
>gewinnbringenden Antennen mehr verwendet werden. Dies ist nur noch mit
>horizontal polarisierten Strahlern erlaubt und – man höre und staune – man
>hat den für diesen Fall bislang verwendeten und sehr praxisnahen Bezug auf
>eine Senderausgangsleistung von 4 bzw. nun auch 12 Watt ersatzlos gestrichen.
>
>Damit gilt ab sofort immer und uneingeschränkt, dass der CB-Funker effektive
>Strahlungsleistungen einzuhalten hat – bei Androhung von Bußgeldern und
>Ermittlungskosten bei Überschreitung. Allerdings muss ein normaler Bürger von
>der Berechnung von effektiven Strahlungsleistungen und deren Verifikation
>bzw. Einhalten überhaupt keine Ahnung haben – und hat sie auch meistens
>tatsächlich nicht. Dem trägt die CEPT-Entscheidung ausdrücklich Rechnung,
>indem sie unmissverständlich bestimmt, dass unter sie fallende CB-Funkgeräte
>ohne jede weitere Genehmigung – also ohne Einschränkung und "einfach so" –
>betrieben werden sollen. Dies müssen die Mitgliedsstaaten in nationales Recht
>umsetzen. Deutschland – oder besser die Bundesnetzagentur – hat sich dem
>leider verweigert, indem sie dem Käufer von immerhin CE-zertifizierten
>Geräten per Amtsblatt Auflagen macht, die er gar nicht kontrollieren und
>gewährleisten kann. So wird der Begriff "Jedermannfunk" staatlicherseits ad
>absurdum geführt.
>
>Gleich gelagert ist dieser Satz in der neuen Allgemeinverfügung:
>
>"Unabhängig von dieser Frequenzzuteilung dürfen ortsfeste Sendefunkstellen
>mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erst
>betrieben werden, wenn die Bundesnetzagentur eine entsprechende
>Standortbescheinigung erteilt hat."
>
>Auch hier gilt das zur Strahlungsleistung gerade gesagte. Und auch das ist
>ein offensichtlicher Widerspruch zum EU-Standpunkt, dass CB-Funkgeräte nach
>dem Kauf ohne weitere Genehmigung uneingeschränkt betrieben werden dürfen.
>Hier wird es wohl irgendwann zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen
>müssen, da ausnahmslos jeder betroffen ist, der sein Gerät in Stellung "12
>Watt SSB" betreibt – schließlich sind die erlaubten 12 Watt ERP gleich mit 20
>Watt EIRP zu setzen. Ein Eldorado also für den Funkmessdienst? Ein Schelm,
>der Böses dabei denkt.
>
>http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_385.html


Da ist offensichtlich Herr Schorn nicht so ganz im Bilde, was er in seiner
Eigenschaft als CB-Funker im 27 MHz Band offensichtlich bislang durfte und neu
darf. Er schrieb:

>Positiv ist, dass ab sofort auf allen 80 Kanälen in der Sendeart SSB eine
>effektive Strahlungsleistung von 12 Watt PEP benutzt werden darf.

Es ist nach wie vor nicht zutreffend, daß auf allen 80 Kanälen überhaupt
Single-Side-Band-Modulation (Einseitenbandmodulation) verwendet werden darf.
SSB darf nur auf den Kanälen 1 bis 40 betrieben werden. Darüber hinaus ist es
für einen Funkamateur, der aufgrund seines Rufzeichens mit 750 Watt
Effektivleistung in eine Antenne einspeisen darf, ziemlich beschämend, wenn er
den hier sehr entscheidenden Unterschied zwischen _äquivalenter_ und
_effektiver_ Strahlungsleistung offensichtlich nicht kennt. Die umfangreiche
Kenntnis gerade hierzu sollte bei einem Klasse-A-Funkführerscheininhaber in
Fleisch und Blut übergegangen sein. 

Im Amtsblatt ist die äquivalente Strahlungsleistung benannt. Zur Erinnerung für
alle Funkamateure, die mit den technischen Begriffen (so wie auch
erwiesenermaßen die Funkamateure als Fachregulierer bei der Bundesneppagentur,
welche in der AFu-Verordnung in ihren Definitionen ebenfalls falsch von
effektiver Strahlungsleistung für die Abkürzung ERP, welche korrekt
ausgesprochen zwingend Equivalent Radiated Power heißen muß) ihre liebe Not
haben: 

Die Referenzantenne in der Hochfrequenztechnik sind zwei Lambda/4-lange,
gespannte Drähte, welche in der Mitte mit Hochfrequenzenergie gespeist werden,
also ein Lambda/2-langes Drahtstück, genannt Lambda/2 Dipol. Per Definition
strahlt diese Referenzantenne _im freien Raum_, beispielsweise im Weltall, wo
über sehr viele Wellenlängen der von der Antenne abgestrahlten Sendefrequenz
keine das elektromagnetische Feld beeinflussenden Materialien/Stoffe vorhanden
sind, bei einem ihr unterstellten Wirkungsgrad von 100 % (den keine noch so
gute Antenne in der Praxis je erreichen kann) dieselbe Leistung als
Strahlungsleistung ab, welche sie in Form von Wirkleistung an ihrem Speisepunkt
aufnimmt. 

Nun wird aber in der Praxis 

1. keine CB-Antenne im freien Raum betrieben. Gerade im CB-Frequenzbereich rund
um 11 m sind eigentlich immer allerspätestens nach ein paar Wellenlängen die
Wellenausbreitung hindernde elektrisch leitfähige Materialien existent.

Der Erdboden selbst ist elektrisch gesehen nichts anderes, als eine
Parallelschaltung einer gegen unendlich gehenden Anzahl Staubpartikelchen, von
denen jedes einzelne im trockenen Zustand einen hohen elektrischen Widerstand
hat. Schaltet man aber sehr viele hochohmige Widerstände parallel, ergibt sich
ein gegen Null Ohm tendierender Gesamtwiderstand. Im nassen Zustand der
Staubpartikelchen ist deren elektrischer Widerstand deutlich geringer, woraus
bei der Parallelschaltung der Gesamtwiderstand noch deutlicher gegen Null Ohm
tendiert.

Für den CB-Funker folgt daraus, daß, wenn er seine Antenne wenigstens eine
Wellenlänge über Grund als Vertikalstrahler montiert hat, er ausreichend weit
vom Erdboden entfernt ist, sodaß die unter der Antenne liegende Erdfläche mit
ausreichend vielen Parallelschaltungen von Staubpartikelchen als elektrisch
leitfähige Fläche erscheint. Da der elektrische Widerstand dieser Fläche
deutlich vom Wellenwiderstand des freien Raumes abweicht (377 Ohm), tritt am
Erdboden (kleiner 20 Ohm) in diesem Falle bereits eine nahezu 100%ige
Totalreflektion der elektromagnetischen Wellen auf.

Daraus wiederum folgt, daß die auf den Erdboden auftreffenden Funkwellen nur zu
einem kleinen Teil absorbiert, also in Wärme gewandelt und zum größten Teil
wieder in den Raum über der Erde zurückreflektiert werden. Daraus ergibt sich
eine nahezu Verdopplung der Strahlungsdichte über dem Erdboden, weil die
Sendeantenne selber nur mehr in die Halbkugel über dem Erdboden abstrahlen kann
und die andere Hälfte der Strahlungsenergie ebenfalls wieder in die gleiche
Halbkugel über dem Erdboden vom Erdboden reflektiert wird. 

Wie wir alle wissen, hat die Referenzantenne - also der Lambda/2-Dipol - den
Referenzantennengewinn von 0 dBd oder gleichbedeutend auf das künstliche
Rechenantennenmodell, dem isotropen Strahler (punktförmige Strahlungsquelle,
kann in der Praxis nicht aufgebaut werden) bezogen 2,15 dBi Antennengewinn. Wie
vorhin gerade ausgeführt, kommt aber in derselben Halbkugel über dem Erdboden
noch fast 100%ig die Energie wieder zum Tragen, die im freien Raum in die
andere Halbkugel von der Referenzantenne abgestrahlt werden würde. Somit ergibt
sich über dem Erdboden eine Leistungsverdoppelung, woraus folgt, daß unter
Idealbedingungen eine Lambda/2-Antenne (diese hat die gleichgrosse
Antennenwirkfläche wie der Dipol und daher gleiche Abstrahlungseigenschaften)
einen Antennengewinn von 5,15 dBi aufweist. Daher sind derartige Gewinnangaben
bei Lambda/2-CB-Antennen technisch korrekt und eben nicht übertrieben.

Diese Tatsache spielt aber bei Strahlungsleistungsbetrachtungen eine
entscheidende Rolle, wie wir später noch sehen werden.

2. sind 12 Watt PEP mitnichten 12 Watt effektive Strahlungsleistung, sondern
nur das 1/(SQR 2)-fache und damit 0,707 fache dieser Hüllkurvenspitzenleistung.
Sind nach meiner Rechnung knapp 8,5 Watt Effektivleistung bei
Dauervollaussteuerung des SSB-Senders. Nur macht man bei Sprachbetrieb auf SSB
keine Dauervollaussteuerung und überwiegenderweise auch keine stundenlangen
Dauersendedurchgänge. Da die effektive Strahlungsleistung - also nur der
Wirkleistungsanteil bei der Strahlungsleistung - um die Wärmeverluste der
Antenne selber und um die Wandlungsverluste von einem Hochfrequenzstrom, der
der Antenne zugeführt wird, in ein elektromagnetisches Feld, welches die
Antenne abstrahlt und darüber hinaus insbesondere um die Absorbtionsverluste im
reaktiven Nahfeld (bis zu einer sechstel Wellenlänge vom Antennenstrahler
entfernt) aber vermindert ist, hängt insbesondere die für den Personenschutz
relevante, abgestrahlte Wirkleistung von mehreren örtlichen Gegebenheiten rumd
um die Antenne wesentlich ab. 

Die effektive Strahlungsleistung ist grundsätzlich immer um die kompletten
Wandlungsverluste der Antenne bei der Wandlung in ein elektromagnetisches Feld
geringer, als die der Antenne zugeführte Wirkleistung = Effektivleistung.

Die effektive Strahlungsleistung ist definitiv immer und zum Teil deutlich
kleiner, als die der Antenne an ihrem Speisepunkt zugeführte Sendeleistung.

Aus 12 Watt PEP bei SSB resultieren 8,5 Watt. Diese am Antenneneingang einer
Lambda/2-Antenne eingespeist, ergeben rechnerisch beim Antennengewinn von 5,15
dBi (im günstigsten Falle bezüglich der Abstrahlung und im schlechtesten Falle
für den niederregulierten CB-Funker) 27,8 Watt EIRP bzw. 17 Watt ERP. Da eine
vollwertige Lambda5/8 gegenüber einer Lambda/2-Antenne einen Antennengewinn von
3 dB aufweist, wären hier 55,6 Watt EIRP und 34 Watt ERP zu benennen.
Tatsächlich abgestrahlt werden aber z. T. deutlich weniger als die der Antenne
zugeführten 8,5 Watt.

Nun muß man allerdings wissen, daß die Equivalent Radiated Power - Äquivalente
Strahlungsleistung - und auch die Equivalent Isotropic Radiated Power -
Äquivalente isotrope Strahlungsleistung - sich lediglich durch den Bezug in der
Referenzantenne unterscheiden (EIRP ist 1,64 * ERP) und für einen Vergleich
bezüglich der zu erwartenden Empfangsfeldstärke bzw. Strahlungsdichte am
Emfpangsort im Fernfeld und üblicherweise sehr weit (in Wellenlängen gerechnet)
von der Sendeantenne entfernt beziehen, wenn anstatt der Referenzantenne selber
dort eine Antenne mit Gewinn gegenüber der Referenzantenne eingesetzt wird.
Diese gewinnbehaftete Richtantenne strahlt bei dieser Vergleichsrechnung nicht
mehr Sendeleistung insgesamt ab, sondern bündelt ähnlich wie ein Scheinwerfer
beim Licht die eingespeiste Sendeleistung nur auf eine deutlich kleinere
Empfangsfläche und strahlt daher in alle anderen Raumrichtungen deutlich
weniger der eingespeisten Leistung ab. ERP bzw. EIRP geben dabei lediglich mit
ihrem numerischen Wert darüber Auskunft, welche Speiseleistung man in die
Referenzantenne (EIRP = Kugelstrahler, ERP = Lambda/2-Dipol) zuführen müßte, um
am Empfangsort dieselbe Strahlungsdichte zu bekommen, welche die eingesetzte
Richtantenne erzielt. 

Die EIRP oder die ERP ist nicht die tatsächlich von der Antenne abgestrahlte
Leistung, sondern nur eine Berechnungshilfsgröße zum Antennenvergleich mit
Blick auf die zu erwartende Strahlungsdichte am Empfangsort. Folglich 
hat die Strahlungsleistung weder in ERP, noch in EIRP irgendeine Relevanz
bezüglich Personenschutz vor elektromagnetischen Feldern. Hier zählt einzig die
tatsächlich von der verwendeten Antenne [b]abgestrahlte[/b] Leistung, die aber
von einigen Unbekannten elektrischen Größen im insbesondere nahen
Antennenumfeld entscheidend abhängt. Sie kann daher nur vor Ort meßtechnisch
mit halbwegs ausreichender Genauigkeit ermittelt werden. Nicht aber, wenn sehr
viele Annahmen (Antennengewinn, Strahlungsdiagramm, keine Verluste im reaktiven
Nahfeld ...) als Berechnungsgrundlage dienen.

>Bei AM wird die bisher regulierte Trägerleistung von 0,5 Watt ersetzt durch 4
>Watt ERP für das gesamte modulierte Signal, was in etwa dasselbe ist. Bei FM
>bleibt es bei 4 Watt ERP, alles also bezogen auf einen Halbwellendipol.

Wieder nicht aufgepasst, Herr Schorn: Bei AM sind die Zeiten von 0,5 Watt
Trägerleistung schon lange Vergangenheit. 1 Watt war bislang in AM erlaubt. Der
Bezug auf die Strahlungsleistung (ERP) wurde erst 2003 erstmalig gesetzt.

Jetzt aktuell sind in AM 4 Watt, in SSB 8,5 Watt (= 12 Watt PEP) und in FM 4
Watt zulässig. 

Wer den Unsinn, der im neuen Amtsblatt steht, akurat einhalten will, darf in
seine Lambda/2-Antenne daher neuerdings maximal noch 2 Watt, in eine 5/8 nur
noch maximal gut 1 Watt in AM und FM einspeisen, wenn er 4 Watt ERP nicht
überschreiten will. 

Wer dem Abzockrisiko der Bundesneppagentur entgehen will, darf an seiner
Heimstation nie in SSB funken, weil er die für eine von den Abzockern
vorgeschriebene Standortbescheinigung politisch gewollt willkürlich niedrig
gewählte 10 Watt EIRP-Grenze mit einem 12 Watt PEP SSB-Gerät wie oben
dargestellt deutlich überschreitet.

>Positiv ist, dass ab sofort auf allen 80 Kanälen in der Sendeart SSB eine
>effektive Strahlungsleistung von 12 Watt PEP benutzt werden darf. Bei AM wird
>die bisher regulierte Trägerleistung von 0,5 Watt ersetzt durch 4 Watt ERP
>für das gesamte modulierte Signal, was in etwa dasselbe ist. Bei FM bleibt es
>bei 4 Watt ERP, alles also bezogen auf einen Halbwellendipol.

Nein, Herr Klasse-A-Funkamateur Schorn: 

1. SSB nur auf Kanälen 1 bis 40
2. keine effektive Strahlungsleistung von 12 Watt, sondern äquivalente
Strahlungsleistung von 12 Watt.

12 Watt PEP = 8,5 Watt Effektivleistung. Bitte nicht immer Ihren Lesern Flöhe
ins Ohr setzen! Vielleicht mal selber in eines Ihrer Fachbücher vom Studium,
erstes Semester, werfen!

Sie begehen bei 2. dieselbe Dummheit, die auch die Regulierer der
Bundesneppagentur begangen haben, nur weil ihnen das Detailgrundlagenwissen der
Elektrotechnik aufgrund eines sprachlichen Übersetzungsfehlers von der
englischen in die deutsche Sprache offensichtlich abhanden gekommen (oder noch
nie begriffen worden) ist.

Das Amtsblatt 77/2011 ist entsorgungsreifer Müll.

Es ist im Kern der technischen Regulierung eine wilde Mischung aus
Widersprüchlichkeiten, die ein technischer Laie, der der CB-Funker überwiegend
ist, weder nachvollziehen, noch einhalten kann. Er ist hoffnungslos
überfordert, wird aber durch die technischen Details seiner bisherigen Rechte
beraubt, z.B. einfach so eine beliebige Antenne an sein zugelassenes
CB-Funkgerät - egal, ob im Fahrzeug oder als Heimstation verwendet -
anschließen zu dürfen.

Die Pflicht zur Standortbescheinigung kann ihm daher nicht zweifelsfrei bewusst
sein und ist mit vorbeugendem Gesundheitsschutz vor elektromagnetischen Wellen
nicht begründbar. Auch die Träger von Herzschrittmachern sind selbst in
unmittelbarer Antennennähe (z.B. 1 m) nicht gefährdet. Denn wenn sie das wären,
dürfte kein Funkanwender im Auto ohne spezielle Detailkenntnisse der durch ihn
möglicherweise verursachten Gefährdung ein ganz normales, zugelassenes
SSB-Funkgerät betreiben, wenn er nicht im Standmobilbetrieb eine entsprechend
ausgestaltete Absperrzone errichtet.

Im mobilen Betrieb gibts keine Standortbescheinigung. Und im ortsfesten Betrieb
sind die Funkwellen doch nicht etwa giftiger oder gefährlicher als im
ortsveränderlichen Betrieb? 

Da sind noch viele Hausaufgaben der Regulierer - insbesondere in Richtung
Entschlackung und Vereinfachung - unerledigt geblieben, die eigentlich vor dem
Inkrafttreten derartiger Regluierungskunstwerke ohne Nutzen zwingend erledigt
sein müßten. 

Ich hoffe, ich habe mit meinen ausführlicheren Erklärungen etwas Licht in das
Dunkel der Sauereien der Bundesneppagentur bringen können.

Bundesnetzagentur: Wo wir sind, herrscht Chaos! Aber wir können nicht überall
sein!


Franz Hornauer 


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